Triplesense Reply
Datenschutz
Rechtliche Hinweise
ÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt in § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die Angaben entsprechend § 4e BDSG auf Antrag verfügbar zu machen hat. Diese und weitere Angaben sind bei dem Datenschutzbeauftragten der Triplesense Reply GmbH erfasst. Um Ihnen eine erste Orientierung zu geben, stellen wir im Folgenden wesentliche Angaben verdichtet und zusammengefasst dar. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, ob Daten zu Ihrer Person und in welchem Verfahren automatisierter Verarbeitung möglicherweise Ihre Daten gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt. Ihr Recht auf Auskunft gemäß § 34 BDSG wird hierdurch nicht eingeschränkt.
NAME ODER FIRMA DER VERANTWORTLICHEN STELLE Triplesense Reply GmbH INHABER, GESCHÄFTSFÜHRER ODER SONSTIGE GESETZLICHE ODER NACH DER VERFASSUNG DES UNTERNEHMENS BERUFENE LEITER UND DIE MIT DER LEITUNG DER DATENVERARBEITUNG BEAUFTRAGTEN PERSONEN
Guiscardo Pin, Dr. Oliver Bohl, Thorben Fasching
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Jörg Woste ANSCHRIFT DER VERANTWORTLICHEN STELLE
Bartholomäusweg 26 D-33334 Gütersloh, dpo.de(a)reply.de
ZWECKBESTIMMUNG DER DATENERHEBUNG, -VERARBEITUNG ODER -NUTZUNG
Hauptzweck ist die Abwicklung von Dienstleistungs- und Projektverträgen.
BESCHREIBUNG DER BETROFFENEN PERSONENGRUPPE UND DER DIESBEZÜGLICHEN DATEN ODER DATENKATEGORIEN
Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Daten von Geschäftspartnern sowie Daten von Dienstleistern.
EMPFÄNGER ODER KATEGORIEN VON EMPFÄNGERN, DENEN DIE DATEN MITGETEILT WERDEN KÖNNEN
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden). Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV). Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG zur Abwicklung der Verarbeitung der Daten in unserem Auftrag. Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Lieferantenrechnungen), gruppenzugehörige Unternehmen oder andere externe Stellen zur Erfüllung der oben genannten Zwecke, soweit der Betroffene seine schriftliche Einwilligung erklärt hat, dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder eine Übermittlung aus überwiegendem berechtigten Interesse zulässig ist.
REGELFRISTEN FÜR DIE LÖSCHUNG DER DATEN
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die Zweckbestimmung entfällt.
GEPLANTE DATENÜBERMITTLUNG AN DRITTSTAATEN
Eine Übermittlung an Drittstaaten findet derzeit nicht statt ist grundsätzlich nicht geplant.